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SchwarzwälderBote, 21. Dezember 2020: Der Weg ist frei für das Pflegeheim

Einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplans »Wohnen an der Waldach« hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Somit kann dort nun ein Pflegeheim

samt Café und mehr entstehen.

Von Andreas Wagner


Waldachtal. Zuletzt befasste sich der Gemeinderat im September diesen Jahres mit der dritten Änderung des Bebauungsplans »Wohnen an der Waldach«. Die Gebäude auf dem ehemaligen Granzow-Gelände wurden in diesem Jahr abgerissen und sollen Platz schaffen für ein Mehrfamilienhaus sowie für ein Pflegeheim mit einem Café-Gastronomiebetrieb im rückwärtigen Grundstücksbereich.


Am vergangenen Dienstag befasste sich der Gemeinderat mit dem Satzungsbeschluss

für den Bebauungsplan. Im Zeitraum der dritten öffentlichen Auslegung des Bebau-

ungsplans gingen seitens der Öffentlichkeit und Behörden weitere Stellungnahmen ein. Inhaltlich gebe es im Vergleich zur zweiten Entwurfsbilligung lediglich geringfügige redaktionelle Korrekturen und Ergänzungen, teilte Bürgermeisterin Annick Grassi dem Gremium in der öffentlichen Sitzung mit. Von der Art der baulichen Nutzung wurde im Bebauungsplan entsprechend den geplanten Nutzungen ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung »Pflegeheim« und ein Mischgebiet festgesetzt. Die Zweckbestimmung sieht vor, dass nur Anlagen und

Einrichtungen in dem SO zulässig sind, die einem Pflegeheim dienen.


Im nördlichen Bereich des Grundstücks sind im Pflegeheim sowohl Langzeit-, Kurz-zeit- und Verhinderungspflege als auch eine integrierte Tagespflege angedacht. Es ist geplant, dass das Haus mit den Gärten im Innenhof beispielsweise auch für Menschen mit Demenz eingerichtet sein wird. Der zusätzliche Café-Gastronomiebetrieb wird circa 400 Quadratmeter Gesamtfläche aufweisen, hierbei sind der Außenbereich, Küche, Lager und Funktionsräume mit einbezogen. Angrenzend an die Waldachstraße soll ein barrierefreies Mehrfamilienwohnhaus im Süden des Plangebietes entstehen. Die darin angedachten seniorengerechten Eigentumswohnungen können das Dienstleistungs-Angebot des Pflegeheims in Anspruch nehmen und sind damit für ein Leben von Senioren in den eigenen vier Wänden eingerichtet.


Die in den planungsrechtlichen Festsetzungen aufgeführten zulässigen Nutzungen in dem Mischgebiet sollen dennoch dem Bauherrn die Möglichkeit offen halten, weitere Nutzungen zu realisieren. So ist durchaus auch ein Dienstleistungsangebot denkbar und angedacht (beispielsweise Arztpraxis, Logopädie, Physiotherapie, Frisör oder ähnliches). Bei den Pflanzgeboten wurde zusätzlich der Passus aufgenommen, dass blühende und fruchttragende Sträucher sowie einzelne Bäumen entlang der Böschungsoberkante außerhalb des HQ 100 Bereich als Nahrungs- und Bruthabitat zu pflanzen sind. Ebenso die Ansaat einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur im extensiv gepflegten Ufer- und Überschwemmungsbereich entlang der Waldach. Dort soll ein Nahrungshabitat für Insekten, Vögel und Fledermäuse sowie eines Deckungsbereichs für Amphibien geschaffen werden.


Durch die Bebauung entfällt ein Bruthabitat der Bachstelze. Die Art könne durch

das Aufhängen von drei geeigneten Halbhöhlen als Nistkasten an den Bäumen ent-

lang der Waldach oder entlang der neu entstehenden Bauwerke in ihrem Bestand

unterstützt werden. Um schädliche Einwirkungen von Beleuchtungsanlagen auf Tiere, insbesondere Vögel und nachtaktive Insekten, zu minimieren, sind Beleuchtungs-

anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zu verwenden, welche umfassend in der Satzung erläutert wurden. Schallschutzmaßnahmen, sofern diese erforderlich seien, werden im Baugenehmigungsverfahren geplant und mit dem Landratsamt abgestimmt.


Grassi ging ebenfalls auf die Stellungnahmen der Bürger sowie die Einwände der

Anwaltskanzlei Zuck ein, welche die Interessen einer in Lützenhardt lebenden Person

vertritt. Unter anderem vertrat die Kanzlei die Ansicht, dass der Paragraf 13a Bau-Gesetzbuch nicht auf das Bebauungsplanverfahren angewandt werden kann. Von Sei-

ten des Landratsamts wurden diesbezüglich keine Einwände geäußert. Es handele sich

hierbei um eine klassische Nachverdichtung, was durchaus als Innenentwicklung zu

verstehen sei, führte Grassi aus. Ebenso sei die Renaturierungsmaßnahme an der Waldach nicht als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zu betrachten. »Wir haben alle Verständnis für die Einwohner und wir wissen, dass dies mit Einschränkungen verbunden ist«, wandte sich Grassi an die Bürger. »Es gibt kein Recht auf eine schöne Aussicht und das Gemeinwohl überwiegt hier einfach«, gab Grassi zu verstehen.


Eindeutig fiel der anschließende Satzungsbeschluss aus, welcher mit elf Stimmen, null

Gegenstimmen und einer Enthaltung gefällt wurde. Wie auch im September, wurden

die drei Lützenhardter Gemeinderäte Manfred Tillwich, Horst Richter sowie Franz

Schweizer aufgrund von Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.



Foto/Bericht Schwarzwälder Bote (Wagner)

Der Gemeinderat verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan >>Wohnen an der Waldach<<. Der Weg für das geplante Pflegeheim ist nun frei. (Foto: Wagner)

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